Statuten


Statuten des Astronomie Verein Appenzell

I. Name und Sitz

§ 1. Unter dem Namen „Astronomie Verein Appenzell“ mit Sitz in CH-9050 Appenzell besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Kürzel des Vereins lautet: „AVA“.

II. Zweck

§ 2. Der Verein bezweckt die Förderung, Vertiefung und Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen der Astronomie. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.

III. Mittel

§ 3. Der Verein sucht sein Ziel zu erreichen durch:

a) Schulungen
b) Vorträge
c) Treffen
d) Organisierte Beobachtungen von Objekten des Universums.
e) Kauf oder Miete von Instrumenten für die Himmelsbeobachtung.
f) Kauf oder Miete von Literatur, Videos oder Computerprogrammen über Astronomie oder verwandte Gebiete.

§ 4. Die finanziellen Mittel werden eingebracht durch:

a) einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Die Höhe dieses Beitrags wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung genehmigt.
b) freiwillige Beiträge wie Gaben, Schenkungen, Vermächtnisse.

§ 5. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

Jede persönliche Haftung der Mitglieder oder des Vorstandes ist ausgeschlossen!

IV. Mitgliedschaft

§ 6. Bedingungen zur Aufnahme:

Mitglied kann jeder der Interesse an der Astronomie hat.

§ 7. Aufnahme:

a) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand einstimmig.

b) Jedes neu eintretende Mitglied erhält die Statuten.

§ 8. Auflösung/Ausschluss:

Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) eigenen Wunsch oder Tod des Mitgliedes.
b) einen einstimmigen Entscheid des Vorstandes auf Ausschluss, wenn das Mitglied offensichtlich gegen Ziele und Interessen des Vereins verstösst oder kein Interesse mehr am Verein zeigt. Ein Ausschluss kann nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Mitglied erfolgen.

V. Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

§ 9. Die ordentliche Mitgliederversammlung

a) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt per Brief, per Fax oder per E-Mail an alle Mitglieder und muss spätestens 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung bei den Mitgliedern eintreffen.
b) Die ordentliche Mitgliederversammlung muss einmal jährlich stattfinden, wenn möglich soll sie in der ersten Jahreshälfte durchgeführt werden.
c) Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 1/3 der Mitglieder anwesend sind.

§ 10. Der Vorstand

a) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier, dem Aktuar (Schriftführer) und kann um bis zu vier Beisitzern erweitert werden.

b) Der Vorstand wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt.

VI. Auflösung des Vereins

§ 11. Die Mitgliederversammlung kann, sofern wenigstens die Hälfte der Mitglieder erschienen ist und eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten sich dafür ausspricht, die Auflösung des Vereins beschliessen. Das Vereinsvermögen wird im Falle der Auflösung der Stiftung „Steig Appenzell“ als Schenkung überwiesen.

VII. Schlussbestimmungen

Die vorstehenden Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung vom 18.01.2008 genehmigt.

APPENZELL den 18.01.2008